Mit großer Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass die ehemaligen Betreiber der Haasenburg-Einrichtungen im Zusammenhang mit der Schließung der Heime Schadensersatz in einer Größenordnung von rund 26,3 Millionen Euro (zuzüglich langjähriger Zinsen) geltend machen wollen.
Für die Überlebenden der Haasenburg ist das ein schwer erträgliches Signal. Viele Betroffene kämpfen bis heute um Anerkennung des erlittenen Unrechts, um eine öffentliche Entschuldigung und um wirksame Unterstützung, etwa damit dringend benötigte Traumatherapien überhaupt begonnen bzw. fortgeführt werden können.
Unabhängig davon, dass Gerichte über die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns entscheiden, erinnern wir daran: Die Haasenburg war über Jahre Gegenstand massiver öffentlicher Kritik; zugleich gab es ein langes behördliches und politisches Ringen um Kontrolle und Konsequenzen. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab der Haasenburg GmbH 2023 in der Frage der Schließung recht – bezog sich das Urteil doch um die zuletzt entzogene Betriebserlaubnis. Wäre Letztere erst gar nicht erneut gewährt worden, wäre eventuell die heutige Situation eine bessere für die Betroffenen. Der nun fortgeführte zivilrechtliche Streit um mögliche finanzielle Folgen darf jedoch nicht dazu führen, dass das Leid der Betroffenen relativiert oder aus dem Blick gedrängt wird.
K.I.N.D. e.V. fordert deshalb:

  1. Konsequente Opferzentrierung in der öffentlichen Kommunikation und politischen Einordnung des Verfahrens – ohne Täter-Opfer-Umkehr und ohne narrative „Rehabilitierung“ eines Systems, das Betroffene als Opfer von Gewalt- und Demütigungserfahrung schildert.
  2. Konkrete, niedrigschwellige Hilfen für Betroffene (insbesondere Traumatherapie, Beratung, rechtliche Unterstützung) – unabhängig vom Ausgang zivilrechtlicher Auseinandersetzungen.
  3. Verbindliche Anerkennung und Aufarbeitung institutioneller Gewalt in der Jugendhilfe, einschließlich transparenter Verantwortungsanalyse von Aufsicht, Belegungspraxis und Beschwerdestrukturen.


Wir weisen darauf hin, dass es vergleichbare Konstellationen auch andernorts gab: Im Fall Friesenhof versuchte die ehemalige Betreiberin ebenfalls, Schadensersatz vom Land durchzusetzen; nach Berichten scheiterte sie mit dieser Forderung (Stand: Februar 2025). Das zeigt: Solche Verfahren sind nicht nur juristisch komplex – sie sind vor allem politisch und gesellschaftlich hochsensibel, weil sie die Perspektive der Betroffenen erneut belasten können.
Unsere Solidarität gilt allen Überlebenden menschenrechtsverachtender Praxis in der Kinder – und Jugendhilfe. Sie brauchen endlich Anerkennung, Schutz vor Retraumatisierung und reale Unterstützung – nicht noch eine Debatte, in der ihre Erfahrungen an den Rand gedrängt werden.


K.I.N.D. e.V.