Am 17. Juli 2026 hat das Landgericht Potsdam entschieden, dass das Land Brandenburg der Haasenburg GmbH dem Grunde nach für entgangene Gewinne aus den Jahren 2013 bis 2024 haftet. Begründet wurde dies mit einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beim Entzug der Betriebserlaubnis im Jahr 2013 (Az. 4 O 330/16). Über die konkrete Höhe der Entschädigung wurde noch nicht entschieden, ein Teil der ursprünglichen Forderung in Höhe von 26,3 Millionen Euro wurde bereits abgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; beide Parteien haben bis zum 21. August Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
Es kann nicht sein, dass der Staat ausgerechnet gegenüber der Einrichtung haftet, aus der wir als Kinder gerettet werden mussten – während wir selbst bis heute um Anerkennung, Aufarbeitung und Entschädigung kämpfen.
In diesem Verfahren wurde nicht darüber entschieden, was uns angetan wurde. Verhandelt wurde ausschließlich die Frage, ob das Land Brandenburg die Einrichtung 2013 hätte schließen dürfen oder zunächst weitere Auflagen hätte erteilen müssen. Das ändert jedoch nichts an den dokumentierten Missständen.
Eine vom Land selbst eingesetzte Expertenkommission stellte bereits 2013 unter anderem rechtswidrige mehrtägige Fixierungen, monatelange Isolation sowie Körperverletzungen fest. Die damalige Gesundheitsministerin Martina Münch sprach öffentlich von massiven Menschenrechtsverletzungen. Viele von uns berichten darüber hinaus von sexualisierter Gewalt, systematischen Demütigungen, Zwangssport und willkürlichen Bestrafungen.
Die Betreiber der Haasenburg und auch das zuständige Landesjugendamt tragen Verantwortung dafür, dass offensichtliche Missstände über lange Zeit bestanden. Wenn der Staat nun für sein damaliges Verwaltungshandeln haftet, dann muss er endlich auch seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen gerecht werden – und nicht nur gegenüber dem Unternehmen, das von unserem Leid profitiert hat.
Der Anwalt der Betreiber, Jens Hennersdorf, spricht öffentlich von politischer Willkür und wirft den damaligen Behörden bewusste Lügen und Manipulation vor. Er hält sogar eine Neueröffnung der Haasenburg für denkbar.
Was auch immer auf juristischer Ebene über behördliches Handeln diskutiert wird: Unser Leid war und ist echt. Nicht angebliche staatliche Willkür hat uns traumatisiert, sondern das, was wir in der Haasenburg durchleben mussten. Dass Gerichte Jahre später die Rechtmäßigkeit einzelner Verwaltungsentscheidungen prüfen, ist eine juristische Frage. Sie entkräftet weder die dokumentierten Missstände noch das Leid der Betroffenen. Dass ausgerechnet die Einrichtung, die uns so schwer geschadet hat, heute wieder über eine mögliche Rückkehr spricht, ist für viele von uns retraumatisierend und erfüllt uns mit großer Sorge – auch um die Kinder und Jugendlichen, die dort möglicherweise erneut untergebracht werden könnten.
Ministerinnen und Minister, Behördenleitungen, die Bremische Bürgerschaft sowie der Brandenburger Landtag haben sich in den vergangenen Jahren bei uns entschuldigt und sich öffentlich für eine Entschädigung ausgesprochen. Dafür sind wir dankbar.
Seit Jahren warten wir darauf, dass diesen Bekenntnissen endlich konkrete Taten folgen. Es geht dabei nicht nur um finanzielle Entschädigung. Es geht um die Anerkennung unseres Leids, um einen niedrigschwelligen Zugang zu therapeutischer Unterstützung und um eine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des institutionellen Versagens – sowohl innerhalb der Einrichtung als auch auf Seiten der Behörden. Nur so lässt sich verhindern, dass sich ein solches Unrecht wiederholt.
Deshalb fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, endlich einen unbürokratischen Entschädigungsfonds für die ehemaligen Kinder und Jugendlichen der Haasenburg einzurichten, den Zugang zu Therapie nachhaltig sicherzustellen und das Behördenversagen unabhängig aufzuarbeiten. Die Forderung nach einem solchen Fonds wurde bereits von der Grünen-Fraktion im Brandenburger Landtag erhoben und auch in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert.
Es darf nicht sein, dass die Betreiberfirma früher eine Entschädigung erhält als die Menschen, die dort als Kinder Gewalt und Demütigung erfahren haben.
Ein Rechtsstaat zeigt sich daran, wie er mit seinen schwächsten Mitgliedern umgeht. Daran werden wir Brandenburg messen.
Eine Entscheidung, die den Betreiber entschädigt, während die Betroffenen weiterhin leer ausgehen, ist vieles – aber nicht gerecht.